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CAR Fußnote 113

Verfasst: Mo 5. Jan 2015, 19:43
von glh510
In der CAR Version 7.3 steht follgendes
If a cloister directly borders a Cathar tile, even diagonally—then at the end of a player's turn, he or
she may remove one knight 113
from the city and return it to the supply.114
113 Only one knight can escape a besieged city per turn. It’s irrelevant whether the followers are
in the same city or different cities.
Mein Englisch ist nicht besonders, aber bedeutet diese Fußnote, dass man auch aus anderen Städten Ritter zurückziehen kann?
Dachte bisher immer aus der belagerten Stadt?

Re: CAR Fußnote 113

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 18:10
von diggidi
Also einen Gefolgsmann kann man nach der Regel nur aus einer belagerten Stadt fliehen lassen.
Die Fußnote bezieht sich glaube ich darauf, dass man je Zug nur einen Gefolgsmann zurückholen kann, auch wenn man mehrere in der gleichen Stadt hat.

Re: CAR Fußnote 113

Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 18:26
von Fritz_Spinne
diggidi hat geschrieben:Also einen Gefolgsmann kann man nach der Regel nur aus einer belagerten Stadt fliehen lassen.
Die Fußnote bezieht sich glaube ich darauf, dass man je Zug nur einen Gefolgsmann zurückholen kann, auch wenn man mehrere in der gleichen Stadt hat.
Sehe ich genauso.

Re: CAR Fußnote 113

Verfasst: Mi 14. Jan 2015, 18:00
von Safari
Ich gebe meinen Vorrednern recht. Es darf pro Zug nur ein Gefolgsmann zurückgenommen werden und nur aus belagerten Städten, an deren Belagerer-Kärtchen ein Kloster angrenzt. Hier die Übersetzung:
Wenn ein Kloster direkt an ein Katharrer-Kärtchen angrenzt – auch diagonal – dann kann der Spieler am Ende seines Zuges einen Ritter (113) aus der Stadt in seinen Vorrat zurücknehmen.

113: Pro Zug kann nur ein Ritter aus einer belagerten Stadt flüchten. Dabei ist es irrelevant ob die Gefolgsmänner in der gleichen Stadt sind oder in verschiedenen.