Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

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Benutzer 754 gelöscht

Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Benutzer 754 gelöscht »

Ich stelle meine Frage zu den Regeln mal hier ein, weil dieser Bereich nicht gesperrt ist.

Annahme, es ergibt sich folgende Konstellation:
Ich bringe eine Seekarte (3 Straßenenden) ins Spiel, stelle einen Gefolgsmann an Straßenende 1 und verbinde dieses mit einer Fähre zum Straßenende 2.
Jetzt werden weitere Karten angelegt und es entsteht letztendlich ein "Kreisverkehr".
Die Straße ist geschlossen, wird gewertet und der Gefolgsmann geht zurück in die Basis.
Die Fähre liegt immer noch zwischen 1 und 2.

Jetzt legt jemand ans Straßenende 3 eine Karte an, stellt den Gefolgsmann auf das Ende 3 und legt nun die Fähre von Straßenende 3 zu 1.
Wird das Straßenende 3 abgeschlossen, werden die Straßenteile ab Straßenende 1 noch einmal in eine Wertung gebracht.

Meine Fragen:
In den Regeln steht nichts davon drin, dass man nach Wertung einer Straße die Fähre von der Karte entfernen muss.
Bleibt die Fähre bis Spielende liegen und kann immer wieder neu umgelegt werden ?

Wie spielt ihr das?
Danke für eine Antwort

Gruß Achim
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Ratz65
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Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Ratz65 »

Ich habe das mal in den richtigen Bereich verschoben ;)

Die Fähren verbleiben bis zum Ende des Spiels auf den Karten. In späteren Zügen können sie ja auch umgelegt werden.
Diese Signatur kann Spuren von Nüssen enthalten!
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Konrad2605
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Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Konrad2605 »

Wie Ratz65 schon geschrieben hat, verbleiben die Fähren bis zum Schluss.
Man kann die Strassen durch Umlegen der Fähren öfters benutzen.
Ein Leben ohne Carcassonne ist möglich.
Aber Sinnlos.
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Benutzer 754 gelöscht

Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Benutzer 754 gelöscht »

Okay,
danke für die Hinweise dazu.
Gruß Achim
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zorniggel

Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von zorniggel »

...das würde dann bedeuten, dass man die Fähren auch dann umlegen kann, wenn man eine neu gezogenen Fährenkarte nicht direkt an die Straßen anlegt, an die eine bereits gelegte Fährkarte grenzt - richtig?

Was würde das dann bei einer abgeschlossenen Straße bringen, dort eine Fähre umzulegen?

Grüßle :-H
Zorniggel
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Benutzer 754 gelöscht

Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Benutzer 754 gelöscht »

Vielleicht habe ich alles etwas schlecht beschrieben.
Eventuell helfen die beiden Bilder mehr.

http://www.pic-upload.de/view-26715513/carcassonne.jpg.html

Gruß Achim
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bonsom
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Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von bonsom »

zorniggel hat geschrieben:...das würde dann bedeuten, dass man die Fähren auch dann umlegen kann, wenn man eine neu gezogenen Fährenkarte nicht direkt an die Straßen anlegt, an die eine bereits gelegte Fährkarte grenzt - richtig?
Wo ist denn die neue Fährenkarte?? Ich habe nur eine Fährenkarte gesehen...

Nach genauem Lesen der Regeln den Beitrag geändert... :ymblushing:
Zuletzt geändert von bonsom am Mo 13. Apr 2015, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Fritz_Spinne
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Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von Fritz_Spinne »

Vielleicht sollte man sich den Regeltext noch einmal anschauen:
Straße mit Fähren verlängern und Fährrouten ändern – Legt der
ein Spieler seine Landschaftskarte an eine Straße an, die eine Fähre als
Teil hat, darf er diese Fähre nun umlegen. Er darf diese Fähre beliebig
umlegen, muss dies jedoch nicht. Es müssen dabei immer zwei
Straßenenden dieser Karte verbunden werden. Er darf die Fähre auch so
umlegen, dass sie keine Verbindung mehr zur verlängerten Straße hat.
Ausgehend von der gelegten Karte darf nur jeweils die erste Fähre im
Straßenverlauf verändert werden.
Wichtig im jetzigen Zusammenhang scheint mir, dass es heißt "an eine Straße ..., die eine Fähre als Teil hat". Es scheint mir deshalb nicht möglich, eine Fähre umzulegen, wenn die Fähre nicht an der Straße liegt, die zum See führt. Diese Fähre darf nur umgelegt werden, wenn sie an der Straße liegt, die verlängert wird - dann darf sie auch so gelegt werden, dass sie die ursprüngliche Straße nicht mehr berührt und diese dann evtl. fertiggestellt ist.
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bonsom
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Re: Die Fähren - Etwas unglückliche Regelbeschreibung

Beitrag von bonsom »

Dem kann ich nach genauem Lesen der Regeln nur vollinhaltlichst zustimmen.
Genau so ist es im Beispiel 3 auch erklärt!
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